- Dienstbarkeiten
- Servituten; ⇡ dingliche Rechte zur Nutzung einer ⇡ Sache. D. sind: ⇡ Nießbrauch sowie (nur für Grundstücke in Betracht kommend) ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit und ⇡ Grunddienstbarkeiten.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Persönliche Dienstbarkeiten — Persönliche Dienstbarkeiten, s. Dienstbarkeit … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dienstbarkeit (Österreich) — Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Darin liegt der Unterschied zur Reallast, wo… … Deutsch Wikipedia
Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, früher Servitut genannt, das unveräußerliche und unvererbliche Nutzungsrecht an fremden Vermögensbestandteilen. Je nachdem die D. einer bestimmten Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zusteht, spricht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wegefreiheit — Mit dem Begriff Wegefreiheit werden in Österreich alle jene Rechte umfasst, die die Menschen berechtigen, problemlos fremden Grund – insbesondere im Wald und im Bergland – zu betreten beziehungsweise zum Gehen zu benützen. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Nutzungsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Nutzungsrecht ist ein nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu nutzen. Zivilrecht Das… … Deutsch Wikipedia
Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Holznot — Unter Holznot versteht man den Mangel am Rohstoff Holz. In Mitteleuropa erreichte die Furcht vor einem Holzmangel ihren Höhepunkt um 1800. Auseinandersetzungen über eine gegenwärtige oder bevorstehende Verknappung gab es seit dem 16. Jahrhundert… … Deutsch Wikipedia
Dienstbarkeit — Unterwürfigkeit; Servilität; Servitut (fachsprachlich) * * * Dienst|bar|keit 〈f. 20; unz.〉 1. Verpflichtung zum Dienst 2. Ergebenheit, Dienstwilligkeit, Gefälligkeit 3. 〈Rechtsw.〉 Recht zur Nutzung einer fremden Sache * * * Dienst|bar|keit, die; … Universal-Lexikon